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Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

reichen obige argumente aus um eine mittelbaren sinn zu ergeben
was passiert bei einer richterlichen verfügung nachverweigerung gegen das ablehnen
wer zahlt den richter?
muss ich dann klagen?
habe ich aussicht auf erfolg?
kann ich dafür den betriebsrat-rechtsberatung in anspruch nehmen?
fragen über fragen;-))


Name:ollie
Datum:13.03.2009 15:46


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Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von ollie (13.03.2009)
 Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.03.2009)
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