![]() ![]() ![]() ![]() Re: Anerkennung in welchem Land? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine schöne Frage für ein juristisches Proseminar. Vielleicht können wir es aber abkürzen, denn Hessen hat einen Queranaerkennungsparagrafen. Wenn Ihr Arbeitgeber einen in NRW anerkannten Bildungsurlaub ablehnen würde, können Sie sich auf diesen Queranerkennungsparagrafen berufen: Seminare, die in einem anderen Bundesland anerkannt sind, gelten in Hessen als anerkannt, wenn die formalen Bedingungen (Dauer) erfüllt sind. Nur umgekehrt funktioniert es leider nicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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