Re: Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Anspruch auf Bildungsurlaub entsteht erst 6 Monate nach beginn des Arbeitsverhältnisses. Das dürfte hier das schlagende Argument sein. Freiwillig darf der Arbeitgeber Ihnen natürlich auch schon früher Bildungsurlaub gewähren. Er darf ihn auch bezahlen, wenn er denn will. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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