Re: Kann der Arbeitgeber den Zeitraum mitbestimmen? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
"Den Bildungsurlaub ablehnen dürfen der Chef oder die Chefin, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe dagegen sprechen." - Eine saisonnale Verdichtung der Produktivität ist ein Grund dafür, daß der Arbeitgeber den Bildungsurlaub außerhalb dieses Zeitraums wünschen mag. Hier tritt dieser berechtigte Wunsch gegen Jahresende auf. Also kann der Bildungsurlaub von 2 Jahren zusammengelegt werden. Im Jahr 2024 kann der Arbeitnehmer dann 10 Tage Bildungsurlaub nutzen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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