Re: Bildungsurlaub schon gebucht - jetzt Jobwechsel (Hamburg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ihr Anspruch beim alten Arbeitgeber entfällt ja - er kann Ihnen nicht freigeben, wenn Sie dort nicht mehr arbeiten. Der Anspruch beim neuen Arbeitgeber entsteht erst nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit. Sie können Ihren Arbeitgeber um eine freiwillige Freistellung bitten - aber das kann er natürlich ablehnen. Tatsächlich fällt Ihr Bildungsurlaub nun bedauerlicherweise in eine Anspruchslücke. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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