Re: Bildungsurlaub für Berufsanerkennung IHK (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das lässt sich nicht so einfach beantworten. Die Frage ist: Ist der Veranstalter nach dem AWBG anerkannt? Erfüllt diese Berufsanerkennung die formalen Voraussetzungen des AWBG? Ist der Veranstalter bereit, Ihnen das zu bescheinigen, dass es sich um einen regulären Bildungsurlaub handelt? Fragen Sie am besten direkt beim Veranstalter nach. Falls das nicht zum Erfolg führt, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber zu bitten, Ihnen die Berufsanerkennung aus Kulanz zu genehmigen. Manchmal klappt das. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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