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Selber Arbeitgeber, neue Stelle/Vertrag-verfällt B (Hessen)

Hallo,

Ich habe die Frage aus dem Titel - wenn ich die Position beim AG wechsele, also auch einen neuen Vertrag kriege, kann ich den BU Anspruch aus dem Jahr davor mitnehmen? Oder gilt der nur pro aktuellenm Vertrag?

Danke!


Name:Britt
Datum:10.07.2024 23:23


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Selber Arbeitgeber, neue Stelle/Vertrag-verfällt B (Hessen) von Britt (10.07.2024)


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