Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

§6(BiZeitG) Verhältnis zu sonstigen Freistellungen (Berlin)

Guten Tag,

ich bin neugewähltes Personalratsmitglied und möchte gerne meinen Schulungsanspruch nach §54(2)BPersVG in Anspruch nehmen. Gilt in diesem Fall §6(2)Satz 1 oder §6(2)Satz 2 BiZeitG?

Vielen Dank!
Beste Grüße
Os


Name:Os
Datum:23.08.2024 08:54


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
§6(BiZeitG) Verhältnis zu sonstigen Freistellungen (Berlin) von Os (23.08.2024)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog