Guten Tag Bernd, wie Bildungsurlaub im Austrittsjahr geregelt ist, lesen Sie am besten in Absatz 3 (3. Arbeitnehmer im Eintritts-/Austrittsjahr, Erziehungsurlaub) des Leitfadens "Bildungsurlaub NRW" des DGB Bildungswerks nach. Diesen finden Sie hier: https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungsurlaub-arbeitnehmerweiterbildung-in-nrw/leitfaden-bildungsurlaub-nrw. /> Mit dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses erlischt auch Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub. Diesen werden Sie ohnehin nicht mehr benötigen, da Sie Ihrem Arbeitgeber ab dem 31.3.2025 keine Rechenschaft mehr darüber schuldig sind, wie Sie Ihre Zeit verbringen. Freundliche Grüße, Simone Singer