Ihre Frage lässt sich leider nicht eindeutig beantworten.
Bei Werkstudenten wird in der Regel ihr Studium als Haupttätigkeit betrachte, die Beschäftigung als Werkstudent stellt vielmehr eine Nebentätigkeit dar.
Die meisten Bildungsurlaubsgesetze sehen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer*innen vor, die Ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben.
Im Berliner Bildungszeitgesetz gibt es keine genaue Angabe, ob auch Werkstudenten Anspruch haben.
Fragen Sie am besten sicherheitshalber beim Ministerium noch einmal nach:
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028 – 1414, 1482
E-Mail: [email protected]
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