Re: Sprachkurs (Th�ringen) |
Hallo Conni,
schön, dass Sie sich für einen Sprachkurs als Bildungsurlaub interessieren.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie beim Veranstalter der Sprachreise nachfragen, ober dieser für das Bundesland Thüringen zertifiziert bzw. anerkannt ist.
Wir von Bildungsurlaub.de fungieren nur als unabhängiges Infoportal und können Ihnen daher keine (arbeits-)rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen.
Als Info: Nach § 8 Abs. 2 ThürBfG sind Veranstaltungen keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, ausschließlich das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten zur privaten Lebensbewältigung zum Gegenstand haben, auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlicher Berechtigungen vorbereiten oder Studienreisen sind, die keine Veranstaltung nach § 1 Abs. 2 sind und keine Unterrichtseinheiten in dem in Absatz 1 Nr. 4 geregelten Umfang enthalten.
Demzufolge werden Sprachkurse laut Gesetz grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Letztlich geht es aber immer um die Beurteilung eines Einzelfalls.
Hier kann Ihnen möglicherweise der Betriebsrat helfen, ein Fachanwalt oder Sie fragen direkt einmal bei der zuständigen Behörde nach:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Tel.: 0361/57 343 8278 (Servicehotline).
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Name: | Simone Singer | Datum: | 21.01.2025 11:24 |
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