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Rettungsdienstfortbildung (Nordrhein-Westfalen)

Sehr geehrte Damen und Herren,



Ich habe eine Nachfrage bezüglich Bildungsurlaub.

Ich arbeite zu 100% als Fachgesundheits- und Krankenpfleger auf einer Intensivstation.

Ich absolviere nebenbei Dienste im Rettungsdienst, das fällt unter den Übungsleiterfreibetrag.

Nun muss ich gemäß Rettungsgesetz NRW §5 Absatz 4 Satz 1 30 Fortbildungsstunden jährlich vorweisen.

Das war letztes Jahr für mich schon relativ schwer zu realisieren, da ich voll berufstätig und Familienvater bin.

Kann ich Bildungsurlaub für diese 30 Stunden beantragen, oder ist der Antrag aussichtslos?

Mein Hauptarbeitgeber wäre dem bestimmt aufgeschlossen.






Mit freundlichen Grüßen


Name:Andreas
Datum:22.01.2025 15:36


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Rettungsdienstfortbildung (Nordrhein-Westfalen) von Andreas (22.01.2025)
 Re: Rettungsdienstfortbildung (Nordrhein-Westfalen) von Simone Singer (24.01.2025)


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