Sie müssten sich diesbezüglich beim Veranstalter bzw. Anbieter erkundigen, wo Sie die Rettungsdienstforbildung absolvieren, und dort einmal nachfragen, ob diese als Bildungsurlaub in NRW anerkannt ist.
Für NRW gilt noch eine Besonderheit: es werden nicht einzelne Veranstaltungen anerkannt, sondern ausschließlich der Veranstalter.