grundsätzlich gilt: es ist der Ort, an dem Sie arbeiten. Das kann auch das Home Office sein, wenn das Ihr schwerpunktmäßiger Arbeitsplatz ist.
Manchmal ist der Ort nicht genau zu bestimmen, bei reisendem oder fliegendem Personal beispielweise. Dann nimmt man ersatzweise den Ausgangsstandort.
Auch ein Blick in Ihren Anstellungsvertrag kann Aufschluss darüber geben, möglicherweise ist dort der Arbeitsort festgehalten. Falls dort z. B. "Hessen" steht, müssten Sie sich danach orientieren.
Im Zweifelsfall fragen Sie beim Betriebs- oder Personalrat nach, der weiß, wie in Ihrem Unternehmen beispielsweise in anderen Fällen vorgegangen wurde.