Fortbildung während der regulären Arbeitszeit (Nordrhein-Westfalen)
Hallo Forum,
wir stellen uns die Frage, ob eine vom Arbeitgeber organisierte, also gewünschte Inhouseschulung während der regulären Arbeitszeiten das Fortbildungskontingent der Mitarbeiter um die entsprechende Zeit reduziert oder ob das Fortbildungskontingent bzw. der Anspruch auf Bildungsurlaub davon unberührt bleibt.
Es geht konkret um die Mitarbeiter in Apotheken, für die der Bildungsurlaub über den Rahmentarifvertrag geregelt ist.
Macht es dabei einen Unterschied, ob es sich um eine verpflichtende Teilnahme oder eine freiwilliges Angebot handelt?
Vielen Dank.
Name:
andreas
Datum:
11.02.2025 11:42
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Fortbildung während der regulären Arbeitszeit (Nordrhein-Westfalen)von andreas