Zunächst möchte ich vorausschicken, dass wir von Bildungsurlaub.de als unabhängiges Infoportal agieren und keine verbindliche (arbeits-)rechtliche Beratung leisten können.
Im Zweifelsfall würden wir Sie bitten, sich anwaltlich beraten zu lassen oder sich an das jeweilige Ministerium zu wenden.
Laut unserer Recherche ist es so: Wenn Sie eine vertraglich geregelte 5-Tage-Woche haben (egal ob Montag bis Freitag oder rollierend), dann gelten auch nur 5 Arbeitstage pro Woche als Grundlage für die Berechnung des Bildungsurlaubs.
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen für den Samstag weder Urlaub noch Überstunden abbuchen, wenn Sie eine 5-Tage-Woche haben und Samstag Ihr regulärer freier Tag ist. Bildungsurlaub betrifft immer nur Ihre tatsächlichen Arbeitstage.
Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt - es wird kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen.
Wenn eine Bildungsurlaubsmaßnahme, die Sie in Anspruch nehmen, allerdings einen Samstag einschließt, wird der Samstag nur für diejenigen als Bildungsurlaub gezählt, die an dem Samstag gearbeitet hätten.