Re: Anrechnung Bildungsurlaub auf Urlaubsanspruch (Rheinland-Pfalz)
Hallo Hanna,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich möchte zunächst vorausschicken, dass wir von Bildungsurlaub.de als unabhängiges Infoportal agieren und keine (arbeits-)rechtsverbindliche Beratung leisten können.
Grundsätzlich gilt:
Bildungsurlaub ist kein Erholungsurlaub, sondern ein eigener gesetzlicher Anspruch. Eine Verrechnung mit dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen ist in der Regel nicht erlaubt.
Bildungsurlaub steht Ihnen immer zusätzlich zu, sofern die Maßnahme entsprechend anerkannt ist.
Wir würden Ihnen empfehlen, sich im Zweifelsfalls an Ihren Betriebsrat zu wenden oder sich rechtlichen Rat einzuholen.