   Re: Bildungsurlaub endet Mittags- danach zur Arbeit? (Niedersachsen) |
Hallo Janet,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir von Bildungsurlaub.de sind nur ein unabhängiges Infoportal und können daher daher keine (arbeits-)rechtsverbindliche Beratung leisten.
Im Zweifelsfall würden wir Sie bzw. die Kollegin bitten, sich entweder anwaltlich beraten zu lassen oder bei einer Gewerkschaft bzw. auch beim Betriebsrat nachfragen, falls vorhanden.
Nachfolgend ein paar allgemeine Regelungen, die speziell für das Bundesland Niedersachsen gelten:
Bildungsveranstaltungen werden überhaupt nur dann anerkannt, wenn "täglich mindestens acht Unterrichtsstunden je 45 Minuten, an den An- und Abreisetagen mindestens vier Unterrichtsstunden je 45 Minuten erreicht werden."
Eine Anerkennung kann für fünf, mindestens jedoch drei aufeinander folgende Tage beantragt werden.
Somit hätte Ihre Kollegin, wenn sie an einem Kurs teilnimmt, eigentlich Ihre dafür freigestellte Arbeitszeit für Bildungsurlaub bereits abgegolten. Warum sie nach dem Kurs noch zur Arbeit erscheinen soll, müsste sie, wie erwähnt, rechtlich abklären.
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Name: | Simone Singer | Datum: | 08.07.2025 12:40 |
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