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Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

Name:norbert reichling

das widerspricht der langjährigen gefestigten rechtsprechung des bundesarbeitsgerichts zum AWbG: das hat festgstellt, dass bei beruflichen weiterbildungen ein "minimaler Nutzen" für den arbeitgeber ausreichend ist. das klassische beispiel des gerichts: eine krankenschwester lernt italienisch, und im krankenhaus sind manchmal patienten italienischer herkunft - das soll reichen ...
viel erfolg beim widersprechen!


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