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Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Formal bleiben Ihnen 2 Möglichkeiten: zähneknirschend nachgeben und einen anderen Bildungsurlaub aussuchen oder
dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie gleichwohl am Bildungsurlaub teilnehmen, (Formular siehe im Info-Teil. Damit riskieren Sie natürlich einen nachträglichen Rechtsstreit. Darum empfiehlt es sich vorher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Denn das Gesetz selbst sagt nichts zum Streitpunkt - da lohnt der Blick eines Profis in die Gerichtsurteile. Dazu gibt es ja auch einen interessanten Beitrag von Norbert Reichling.


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