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Re: Photoshop BU für

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Inhalte eines Bildungsurlaubs können vom Arbeitnehmer gewählt werden, sie sind nicht als Wunschkonzert des Arbeitgebers gedacht. (Immerhin bezahlen Sie die Seminargebühren.) Allerdings sagen die Gerichte, dass der Arbeitgeber einen Mindestnutzen haben muss, der ist allerdings eher niedrig angesetzt. Das ist nicht so zu verstehen, dass das erworbene Wissen sofort und umfassend im Betrieb eingesetzt werden muss.
Die Personalabteilung kennt häufig diese Gestzeslage besser als der unmittelbare Vorgesetzte. Darum ist es vielleicht sinnvoll, sich dorthin zu wenden. Allerdings ist bei diesen Fragen immer Ermessen im Spiel - das u.U. vor Gericht geklärt werden muss. Wenn Sie da kein Risko eingehen wollen, empfiehlt sich eine Anfrage - mit dem Hinweis, dass Sie sonst etwas andres machen.


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