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Re: Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ihr Kollege hat Glück - Sie haben nach dem NRW-Gesetz tatsächlich keinen Bildungsurlaubsanspruch und sind auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers angewiesen. Fernstudienanbieter aus Hamburg sind in NRW nicht anerkennungsfähig.


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