Re: Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Ihr Kollege hat Glück - Sie haben nach dem NRW-Gesetz tatsächlich keinen Bildungsurlaubsanspruch und sind auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers angewiesen. Fernstudienanbieter aus Hamburg sind in NRW nicht anerkennungsfähig. |
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