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Übertragung von Bildungsurlaub / Elternzeit (Nordrhein-Westfalen)

Name:K. Groth

Hallo, ich würde gerne wissen, ob ich meinen Anspruch an BU aus dem Jahr 2009 in das Jahr 2011 mitnehmen kann, da ich im Jahr 2010 komplett Elternzeit nehmen werde. Ich habe gehört, dass man BU-Anspruch in das nächste Jahr mitnehmen kann und würde nun halt gerne wissen, was passiert, wenn man das nächste Jahr in Elternzeit verbringt. Herzlichen Dank!


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