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Re: Übertragung von Bildungsurlaub / Elternzeit (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es ist nicht möglich den Anspruch aus 2009 in das Jahr 2011 zu übertragen.
Dies ist nur für das folgende Jahr möglich. Alles andere sind freiwillige Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.


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