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Weiterbildung über ein Jahr (Saarland)

Name:Mirjam

Hallo,

angenommen, ich möchte eine Weiterbildung bei einem anerkannten Träger im Sinne des Weiterbildungsgesetzes machen und hierfür Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Wäre es in irgendeiner Form relevant, wenn sich die Weiterbildung über ein Jahr erstreckt und ich für diese eine Weiterbildung sowohl im ersten als auch im zweiten Jahr Bildungsurlaub hierauf verwenden will?


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