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Re: Bildungsurlaub für Zeitarbeiter (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz AWbG) von NRW haben alle Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Bildungsurlaub, sofern Sie sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.
Eine Unterscheidung nach Unternehmenstyp wird nicht gemacht.


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