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Re: BU im Zusammenhang mit Berufsbild (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es gibt einerseits das Landesgesetz, andererseits aber auch Rechtsprechung zum Thema. Die Forderung, dass einen Mindestnutzen für den Arbeitgeber - in der Praxis ein Berufsbezug - stammt vom Bundesarbeitsgericht. Ein Seminar, das der reinen Entspannung dient, wird ein Arbeitgeber nicht unbedingt als berufliche Bildung akzeptieren - es sei denn, Sie sind beispielsweise als Yogalehrer tätig.


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