Re: Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Im NRW-Gesetz wird formuliert, wie lange man schon angestellt sein muss, um einen Anspruch zu haben, von einer Mindestbeschäftigung nach dem Seminar steht da nichts. |
||
Zurück |
Re: Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Im NRW-Gesetz wird formuliert, wie lange man schon angestellt sein muss, um einen Anspruch zu haben, von einer Mindestbeschäftigung nach dem Seminar steht da nichts. |
||
Zurück |