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Re: abgelehnter Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub erwirbt man als Arbeitnehmer erst, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate besteht. Innerhalb der ersten sechs Monate besteht lediglich die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nach Absprache freiwillig gewährt.


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