Re: Weiterbildungsanbieter aus Schweiz/Österreich | ||
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nach der soeben (zum 1.1.) erfolgten veränderung des AWbG NRW können sich nun auch auswärtige anbieter anerkennen lassen. voraussetzungen sind die einhaltung der gestezlichen normen für die veranstaltungen (themen, intensität usws.) und ein qualitätszertifikat. alle seminare müssen in einem radius von 500km von den NRW-landesgrenzen stattfinden. |
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