Re: Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaub nach den Regeln des Gesetzes gibt es nur für Veranstaltungen, aber nicht für das heimische Selbststudium. Wenn das Prüfungsergebnis im Interesse des Arbeitgebers ist, können Sie ja vielleicht eine freiwillige Vereinbarung mit ihm zur Freistellung erwirken. |
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