Re: Französischkurs in Belgien (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Das Gesetz von NRW wurde gerade geändert. Ab sofort gilt ein Umkreis von 500 km ab Landesgrenze NRW für Veranstaltungsorte. Bisher waren grundsätzlich auch schon BUs in Brüssel möglich, allerdings nur von Anbietern aus NRW. Neu ist, dass jetzt alle Anbieter anbieten dürfen - wenn sie eine Anerkennung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz besitzen. Ich bezweifle allerdings, dass in den drei Wochen, die das Gesetz jetzt existiert, irgendeine Bildungseinrichtung diese Anerkennung bereits beantragt und bekommen hat. |
||
Zurück |