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Re: Niederländisch in den Niederlanden (Nordrhein-Westfalen)

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Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG) ist zum 1. Januar 2010 geändert worden. Wesentliche Änderung ist, dass Einrichtungen, die die Bildungsveranstaltung durchführen möchten, nach dem neu gefassten § 10 AWbG anerkannt sein müssen. Dies wäre ebenfalls für einen Niederländischlehrer erforderlich, ist aber für eine Einzelperson wohl eher schwierig. Eine solche Anerkennung setzt voraus, dass die Einrichtung seit mindestens zwei Jahren besteht, sie Lehrveranstaltungen zur Fortsetzung und Wiederaufnahme organisierten Lernens plant und durchführt, unabhängig vom Wechsel ihres Personal und der Teilnehmenden und sie ein Gütesiegel nachweist, das vom Ministerium für Schule und Weiterbildung anerkannt ist. Ob bereits niederländische Veranstalter eine Anerkennung beantragt und erhalten haben, ist wegen der kurzen Frist eher fraglich - ansonsten führen die VHSen im Grenzgebiet häufiger Niederländisch-BUs durch


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