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Re: BIldungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:EG

Ihr Arbeitgeber hat recht: der Veranstalter muss nach dem AWBG anerkannt sein. Nach der Gesetzesnovellierung zum 1.1.2010 kann er das bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dann kann er Bildungsurlaub anbieten.


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