Re: Bildungsurlaub Fachwirt (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Das AWBG von NRW sagt: kein Bildungsurlaub für Prüfungen. Auch jede Form selbstorganisierten Lernens ist nicht mit dem AWBG vereinbar. Eine Freistellung erhalten Sie nur beim Besuch von anerkannten Seminaren. |
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