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Folge einer Gleichwohlerklärung (Nordrhein-Westfalen)

Name:alannis

Hallo,
wer entscheidet letztendlich, ob es sich gemäß § 1 (3) AWbG um einen Bildungsurlaub handelt? Mein AG hat sich auf diesen § berufen und meinen Antrag abgelehnt. Ich könnte jetzt eine Gleichwohlerklärung abgeben, was hab ich aber davon, wenn sich letztendlich herausstellt, dass der AG zu Recht abgelehnt hat. Läßt sich die Richtigkeit dieser Ablehnung nur gerichlich klären? Und wer zahlt die Kosten?
LG,
Alannis


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