Re: Folge einer Gleichwohlerklärung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber unterscheidlicher Auffassung sind, ob es sich bei Ihrem Seminar um Bildungsurlaub handelt, geht es am Ende um die Frage, ob Sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit Gehalt bekommen - und das lässt sich nur vor Gericht klären. |
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