Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Im NRW-Gesetz steht nur "Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden". |
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Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Im NRW-Gesetz steht nur "Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden". |
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