Re: Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaube nach NRW-Recht müssen mind. 3 Tage dauern. Ein Anspruch nach dem AwbG können Sie für Ihre Weiterbildung leider nicht geltend machen. |
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Re: Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaube nach NRW-Recht müssen mind. 3 Tage dauern. Ein Anspruch nach dem AwbG können Sie für Ihre Weiterbildung leider nicht geltend machen. |
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