Neuer Beitrag
Re: Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen)

Name:eg

Bildungsurlaube nach NRW-Recht müssen mind. 3 Tage dauern. Ein Anspruch nach dem AwbG können Sie für Ihre Weiterbildung leider nicht geltend machen.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog