Re: BU tageweise in aufeinanderfolgenden Wochen (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Intervall-BUs sind grundsätzlich möglich. Fernstudiengänge nach NRW-Recht aber nicht. Sie sind auf Kulanz Ihre Arbeitgebers angewiesen. |
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Re: BU tageweise in aufeinanderfolgenden Wochen (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Intervall-BUs sind grundsätzlich möglich. Fernstudiengänge nach NRW-Recht aber nicht. Sie sind auf Kulanz Ihre Arbeitgebers angewiesen. |
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