Hallo,
ich habe folgendes Problem: Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Hamburg, hier arbeite ich auch. Die Bildungsveranstalltung ist aber in Schleswig Holstein, hier auch als Bildungsurlaub anerkannt. Mein Arbeitgeber behaubet nun das die Veranstalltung in Hamburg anerkannt sein muss und verweigert den Bildungsurlaub. Ist das so richtig? Muss die Veranstalltung auch in dem Bundesland des Arbeitgebersitz anerkannt sein. Ich bin der Meinung das die anerkennung in jedem Bundesland sein kann. Wer hat nun Recht?
Gruß Jörg
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