Neuer Beitrag
Re: Bildungsurlaub für Promotion (Nordrhein-Westfalen)

Name:norbert reichling

ja - aber das wäre dann eine ganz individuelle vereinbarung, die mit dem recht auf bildungsurlaub und dem gesetz nichts zu tun hat.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog