Re: Bildungsurlaub Länderübergreifend | ||
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der arbeitgeber hat recht - die veranstaltung muss in dem land des arbeitsplatzes anerkannt sein. vorschlag. den veranstalter bitten, das seminar in hamburg anerkennen zu lassen, was ein bisschen arbeit ist, aber kein ernsthaftes problem sein sollte. ein kundenfreundlicher veranstalter versucht das selbstverständlich, ein guter anbieter kann auch einschätzen, ob das (wegen der unterschiede zwischen den gesetzen) sinn macht. |
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