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Bildungsurlaub Hochschulstudium (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bettina Müller

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW wurde Ende 2009 geändert. Bis dahin galt, dass Studiengänge an Hochschulen nicht bildungsurlaubsfähig sind. Begründet wurde dies meines Wissens nach mit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1996, wonach es dem Arbeitnehmer gerade nicht freigestellt sei, aus einer mehrjährigen Veranstaltung ein beliebiges Zeitsegment für einen Bildungsurlaub heraus zu greifen.

Frage: Gilt diese Aussage auch noch nach der Gesetzesänderung?

Danke.


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