Neuer Beitrag
Re: Anerkennung Bildungsurlaub (Hessen)

Name:heio

Das Hessische BU-Gesetz sieht eine Anerkennung des Trägers (Veranstalters)wie auch des Seminars vor.
Bei den Seminaren gilt: wenn es in einem anderen Land anerkannt ist, gilt dies auch in Hessen (vorausgesetzt Inhalte und Form entsprechen dem Hessen-Gesetz).
Eine Veransatlteranerkennung muss zusätzlich beantragt werden.
Am besten sprechen Sie den Veranstalter an, ob er bereit ist, die Anerkennung nach Hessen-Recht zu beantragen. Der Aufwand hält sich im Rahmen ...


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog