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Re: Bildungsurlaub für Prüfungen (Saarland)

Name:heio

Ist die Veranstaltungs als BU anerkannt und Sie beantragen die Freistellung dafür, gelten die gesetzlichen Regeln und Ihr Arbeitgeber kann Ihre gesetzlichen Rechte nicht per Vertrag ausschließen. Nach dem Gesetz sind Veranstaltungen im Rahmen der Berufsausbildung und Umschulung nicht BU-fähig (nicht nur die Prüfungen nicht).


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