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Re: Bildungsurlaub übertragen (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Den Antrag auf Übertragung muss man im laufenden Jahr stellen, also in Ihrem Fall im Jahr 2010.
Am Ende des Jahres erlischt der Anspruch, der nicht wahrgenommen wurde. Nachzulsen im AWBG auf dieser Website (unter Infothek Länderinfos NRW).


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