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Re: BU für Prüfungen bei Abendschule (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Bildungsurlaub wird ausschließlich für Seminarbesuche gewährt (und diese müssen als BU anerkannt sein).
Selbstorganisiertes Lernen wie in Ihrem Fall ist nicht "Bildungsurlaubs"-fähig.


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