Re: Bildungsurlaub i.V.m. Fachabitur (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Besuch einer Abendschule zählt nicht als berufliche oder politische Weiterbildung nach dem AwbG, die Beantragung des Bildungsurlaubes für die Prüfungen und auch die Prüfungsvorbereitung ist daher nicht möglich. |
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