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Re: Studium an der VWA - Abendschule - Prüfung

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es mag sein, dass die VWA Oberhausen oder das hier in Rede stehende Seminar in einigen Bundesländern anerkannt ist und damit dort zu Freistellungen (Bildungsurlaub) führt. Ob dies dann in den jeweiligen Bundesländern auch zu einem Freistellungsanspruch für die Prüfungen führt, kann von hier nicht beurteilt werden.
In NRW können seit dem Jahr 2000 keine Einzelanerkennungen für Veranstaltungen mehr ausgesprochen werden.
Voraussetzung für einen Freistellungsanspruch nach dem nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) ist, dass die Veranstaltung von einem nach dem nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetz (WbG) anerkannten Bildungsträger durchgeführt wird.
Nach meinen Informationen ist die VWA Oberhausen nicht nach dem WbG NRW anerkannt (vgl. hierzu auch die Datenbank aller in NRW nach dem WbG anerkannten Bildungsträger unter www.learn-line.nrw.de/angebote/wbg ). Somit sind die Voraussetzungen nach dem AWbG NRW nicht erfüllt uns es liegt zumindest für Teilnehmer aus NRW kein Freistellungsanspruch vor.


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